Kanada -
Steuern

Kanada ist
als westliches
Industrieland
mit Mitglied-
schaft in allen wichtigen
internationalen Organi-
sationen trotz starker
Einwanderung aus asiati-
schen Ländern immer noch
europäisch geprägt.
Verfassungsrechtlich ähnelt
es mit seinen drei Ebenen:
Bund, Provinzen und Gemein-
den durchaus der deutschen
Dreiteilung in Bund, Länder und Gemeinden. In Kanada ist aller-
dings die Regelungskompetenz
der Provinzen wesentlich umfang-
reicher als die der deutschen
Länder. Die Provinzen haben
beispielsweise ein eigenes Zivil-,
Steuer- und Gesellschaftsrecht,
das in einigen Bereichen neben
entsprechenden Regelungen des
Bundes besteht. So gibt es etwa
im Einkommenssteuerrecht auf
Bundesebene eine Federal Income
Tax für natürliche und juristische
Personen und daneben eine
Provincial Income Tax der jeweiligen Provinz.

Jedem Besucher Kanadas wird die
Zweiteilung Bund/Provinz spätes-
tens in dem Moment vor Augen ge-
führt, in dem man an die Kasse eines
Geschäftes tritt: Der Preis des Pull-
overs, der gerade zu $ 19.99 ange-
boten wird, ist nicht der Endbetrag für
den Kunden. Während in Deutschland
der ausgewiesene Betrag die Umsatz-
steuer enthält, kommt in Kanada

noch die Bundesumsatzsteuer (Goods
and Service Tax - G.S.T) in Höhe von
7% sowie in den meisten Provinzen
              eine Einzelhandelsumsatz-
                            steuer der Provinz
   in unterschiedlicher Höhe hinzu.
   In British Columbia ist dies der-
   zeit 7%.

   Will man eine Gesellschaft mit
   beschränkter Haftung betreiben,
   wird hierfür eine "Limited" ge-
   gründet, welche einer deutschen
   GmbH ähnlich ist. Die Grün-
   dungskosten hierfür belaufen
   sich auf ca. $ 1.000.

  Wichtig ist für deutsche Immo-
  bilieninvestoren auch, dass der
  Kapitaltransfer grundsätzlich frei
  ist und das Doppelbesteuerungs-
  abkommen (DBA) zwischen
  Deutschland und Kanada die
  Quellensteuer für Nichtansässige
  bei verschiedenen Einkünften
 reduziert. Das neue Doppelbe-
 steuerungsabkommen zwischen
 Deutschland und Kanada sagt
 aus, dass Mieteinkünfte aus
 Kanada in Deutschland steuerfrei
 sind, sofern hierfür in Kanada
    eine Quellensteuer von 25%
       bezahlt wird.

             Progressionsvorbehalt:
              Wenn Sie in Deutsch-
                 land bereits in der
                   höchsten Steuer-
                     klasse veranlagt
                        sind, dann ent-
                           stehen keiner-
                             lei weitere
                             Steuern in
                             Deutschland.

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